Allgemeine Reisebedingungen
Lieber Reisegast! Wir freuen uns sehr, Sie als Kunden unseres Unternehmens begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir werden stets bemüht sein, Ihnen einen angenehmen Urlaub zu bereiten. Dazu gehören auch klare und eindeutige rechtliche Verhältnisse. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB § 651 a-k. Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie.
1. Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage des aktuellen Prospektes bzw. der aktuellen Medienwerbung bieten Sie uns, dem Reiseveranstalter, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Sie ist verbindlich und erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht und verantwortlich ist. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt bzw. der Medienwerbung ergeben und auf diese Bezug genommen wird.
2. Bezahlung (Anzahlung + Restzahlung) Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines überweisen Sie uns bitte eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% des Reisepreises, höchstens jedoch 250,- Euro pro Person auf dem beigefügten Überweisungsträger (Anzahlung). Restzahlung: Die Restzahlung leisten Sie bitte bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn mit dem beigefügten Überweisungsträger für die Restzahlung.
3. Leistungen & Preise Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren aktuellen Prospekten bzw. der aktuellen Medienwerbung sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Kataloge und Prospekte werden mit Sorgfalt erstellt. Dennoch muss sich der Veranstalter die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehler vorbehalten. Die in diesen Unterlagen gemachten Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Kataloge, Prospekte oder anderer Reiseunterlagen einschließlich dieser Reisebedingungen verlieren die Angaben früherer Unterlagen ihre Gültigkeit. Der Reisepreis ist abhängig von der Ihrem Reisetermin zugrunde liegenden Reisezeit. Der Preis der Verlängerungswoche/n richtet sich nach der Saisonzeit, in welche die Verlängerungswoche/n fällt.
4. Leistungen und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden von gravierenden Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen oder Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Liegt der Reisebeginn später als vier Monate nach Vertragsabschluss, so ist der Reiseveranstalter bis drei Wochen vor Reiseantritt berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren (Preiserhöhungen der Leistungsträger, Anhebung der Treibstoff- und Beförderungskosten, Änderungen der Wechselkurse, Steuern oder Gebühren). Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises sind Sie innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Die Rücktrittserklärung muss dann unverzüglich und schriftlich erfolgen.
5. Kurzfristige Buchungen Wenn Sie kurzfristig bei uns eine Reise buchen, schicken wir Ihnen grundsätzlich eine Reisebestätigung per Post zu, um Ihnen den Sitzplatz im Bus zu sichern. Der Veranstalter behält sich bei kurzfristigen Buchungen eventuelle Hoteländerungen vor, die dem Kunden aber noch vor Fahrantritt mitgeteilt werden müssen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Bestätigungsnummer unbedingt schriftlich erfolgen. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen, können wir nur schriftliche Rücktrittserklärungen akzeptieren. Mündliche oder fernmündliche Stornierungen können nicht bearbeitet werden. Als Stichtag für Ihren Reiserücktritt gilt das Datum des Posteingangsstempels. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse oder Verspätung), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer leider fordern müssen, wie folgt:
Bei Busreisen aller Art: bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % mindestens jedoch 25.- Euro pro Person ab 29.bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 % ab 21.bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14.bis 07. Tag vor Reisebeginn 40 % ab 06.bis 02. Tag vor Reisebeginn 60 % Ab 1. Tag vor Reiseantritt, bei Nichterscheinen oder bei Reiseabbruch am Anreisetag 90% des Reisepreises. Tagesfahrten: bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises.
Bei Schiffsreisen aller Art: bis 50 Tage vor Reisebeginn 20% bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 % bis 14 Tage vor Reisebeginn 80 % ab 14 Tage vor Reisebeginn 100 % Bei Nichtantritt der Reise 100 %
Bei Flugreisen aller Art: bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % ab 29.bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 21.bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % ab 14.bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 06.bis 02. Tag vor Reisebeginn 70 % Ab 1. Tag vor Reiseantritt, bei Nichterscheinen oder bei Reiseabbruch am Anreisetag 90% des Reisepreises.
Bei Stornierung von Reisen, bei denen Leistungen bzw. Zusatzleistungen, wie z.B. Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Rücktrittspauschalen der volle Preis der Zusatzleistung zu entrichten. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Leistungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von 25,- Euro pro Person berechnen. Bei späterer Umbuchung, sofern diese möglich ist, muss der Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen die nur geringfügige Kosten verursachen (z.B. Namensänderung einer mitreisenden Person). Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die gefordete Pauschale.
7. Reiseversicherungen Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in Ihrem Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden kann. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten 14 Tage, jedoch vor Reiseantritt in unserem Buchungsbüro nachgeholt wird. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Vertrag mit der Europäischen Reiseversicherung. Prospekte erhalten Sie in unseren Buchungsbüros. Für Ihre Sicherheit während der Reise empfehlen wir das Rundum-Sorglospaket mit dem Komplettschutz. Der Abschluss sollte bei Reisebuchung erfolgen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurück- treten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Fahrer, Reiseleiter und sonstige verantwortliche Personen unseres Betriebes sind berechtigt, auch unterwegs, Reisende von der Weiterreise auszuschließen, wenn sie nachhaltig stören. Die Folgekosten hat der Beteiligte selbst zu tragen. b) Alle Reisen werden ab 25 Personen durchgeführt. Ein Reiseausfall wird unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl dem Kunden mitgeteilt. c) Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück bzw. bucht ein anderes Reiseziel.
9. Haftung des Reiseveranstalters Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung 4. die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entsprechenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Gleiches trifft zu, wenn im Rahmen einer Reise eine beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechener Beförderungsausweis ausgestellt wird.
10. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so ist die Beanstandung unverzüglich der Zentrale des Veranstalters telefonisch oder telegrafisch zur Kenntnis zu bringen. Die entstehenden erforderlichen Kosten trägt der Reiseveranstalter. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig wird dringend empfohlen, von Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen.
11. Beförderung Die Beförderung erfolgt durch moderne Nichtraucher-Reisebusse. Die Sitzplatzeinteilung wird vom Reiseveranstalter vorgenommen. Um die Berücksichtigung von Sitzplatzwünschen sind wir bemüht. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Platzwünsche sind keine Verbindlichkeit und werden somit nicht Vertragsinhalt. Behinderungen sind nachzuweisen.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erstellt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13. Reisegepäck Das zugelassene Frei- und Handgepäck bei Busreisen pro Erwachsenen ist auf max. 20 kg beschränkt. Übergepäck sowie sperrige Gegenstände können abgelehnt werden. Skier können befördert werden, müssen jedoch bei der Buchung mit angemeldet werden. Dies gilt auch für Rollstühle von behinderten Reisegästen. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Tiere. Eine Haftung von Schäden des beförderten Gepäcks, einschließlich des Handgepäcks, wird grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von Euro 250.- je Reiseteilnehmer übernommen.Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken, deren Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen bei ordentlichem Tragen oder Ziehen infolge von Verschleiß oder Überladung brechen, schließt die Euro Bus Tours GmbH generell aus. Schmuck, Bargeld, Fotoausrüstung, elektr. Geräte und Wertsachen hat der Reisende im Handgepäck aufzubewahren und stets mit sich zu führen. Wir empfehlen den Abschluss einer Gepäckversicherung. Die Prüfung der Vollständigkeit sowie der Unversehrtheit beim Verladen und Entladen obliegt jedem Reisegast selbst. Sollte es doch einmal zu Beschädigungen kommen, melden Sie dies unverzüglich dem Fahrpersonal und lassen Sie sich die Schadensmeldung schriflich bestätigen. Zur Regulierung reichen Sie die Schadensmeldung beim Veranstalter ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Veranstalter ohne Bestätigung/Schadensprotokoll nicht haftbar zu machen ist. Für Gepäckstücke die das zulässige Gewicht von 20 kg überschreiten, ünernehmen wir keine Haftung. Liegen Diebstahl oder Beraubung des Gepäckstückes vor, ist Anzeige beim Polizeirevier zu erstatten. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.
14. Vergessene persönliche Sachen Wenn Sie Ihre persönlichen Sachen doch einmal vergessen haben (z.B. im Bus, Hotel o.ä.) helfen wir Ihnen gern und stellen dementsprechende Nachforschungen an. Dies betrifft auch stehen gelassene oder vertauschte Gepäckstücke. Wir behalten uns jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15.- Euro zzgl. Porto vor.
15. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen vom Veranstalter gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
Bei Bus- und Schiffsreisen: Reiseveranstalter: Euro Bus Tours GmbH • Hebbelstr. 52 • 14467 Potsdam. Insolvenzvers. bei der Reisegarant GmbH in Hamburg, Policen-Nr. 110202241. Eingetragen beim Amtsgericht Potsdam - Stadt HRB 4708
Bei Flugreisen: Reiseveranstalter: Holiday Reisen • Sächsische Str. 2 • 10707 Berlin. Insolvenzvers. bei der Reisegarant GmbH in Hamburg, Policen-Nr. 110643. Eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg - HRB 10349
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